Gem. Satzung des Schachbezirk Duisburg e.V.
§ 6 DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
6.o1oo Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Schachbezirks Duisburg e.V. Der Schachbezirk Duisburg e.V. hält im 2. Quartal jeden Jahres eine ordentliche Mitgliederversammlung ab.
§ 10 WAHLEN UND STIMMBERECHTIGUNG
10.o2oo Bei der Mitgliederversammlung hat jeder Verein für je 10 angefangene Mitglieder eine Stimme. Das Stimmrecht muß von einem persönlich anwesenden Vereinsvertreter ausgeübt werden , eine
Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig. Vorstandsmitglieder haben nur eine Stimme. (siehe § 10.o4oo)
10.o4oo Vorstandsmitglieder und Ehrenmitglieder haben in der Jahres-
hauptversammlung je eine Stimme, außer bei Wahlen und Entlastungen.
Hygienekonzept
bis auf weiteres aufgehoben!
Programmieranleitungen für die Bedenkzeit im SBDU