Mitgliederversammlung

Gem. Satzung des Schachbezirk Duisburg e.V.



§ 6 DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
6.o1oo Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Schachbezirks Duisburg e.V. Der Schachbezirk Duisburg e.V. hält im 2. Quartal jeden Jahres eine ordentliche Mitgliederversammlung ab.

§ 10 WAHLEN UND STIMMBERECHTIGUNG


10.o2oo Bei der Mitgliederversammlung hat jeder Verein für je 10 angefangene Mitglieder eine Stimme. Das Stimmrecht muß von einem persönlich anwesenden Vereinsvertreter ausgeübt werden , eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig. Vorstandsmitglieder haben nur eine Stimme. (siehe § 10.o4oo)

10.o4oo Vorstandsmitglieder und Ehrenmitglieder haben in der Jahres-
hauptversammlung je eine Stimme, außer bei Wahlen und Entlastungen.

Aktuelles

Hygienekonzept 
bis auf weiteres aufgehoben!

Kleine Uhrenkunde

 

Programmieranleitungen für die Bedenkzeit im SBDU

 

DGT 2010 Blau

DGT 2010 Rot

DGT 2000

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