Mitgliederversammlung

Gem. Satzung des Schachbezirk Duisburg e.V.



§ 6 DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
6.o1oo Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Schachbezirks Duisburg e.V. Der Schachbezirk Duisburg e.V. hält im 2. Quartal jeden Jahres eine ordentliche Mitgliederversammlung ab.

§ 10 WAHLEN UND STIMMBERECHTIGUNG


10.o2oo Bei der Mitgliederversammlung hat jeder Verein für je 10 angefangene Mitglieder eine Stimme. Das Stimmrecht muß von einem persönlich anwesenden Vereinsvertreter ausgeübt werden , eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig. Vorstandsmitglieder haben nur eine Stimme. (siehe § 10.o4oo)

10.o4oo Vorstandsmitglieder und Ehrenmitglieder haben in der Jahres-
hauptversammlung je eine Stimme, außer bei Wahlen und Entlastungen.

26.09.2025 (as)

Neue Homepage kommt bald!

In nächster Zeit wird der Schachbezirk Duisburg eine neue Homepage erhalten, welche dann unter der neuen/ehemaligen Domain sbdu.de zu finden sein wird. Die Vorbereitungen dazu sind aktuell bereits in vollem Gange - wir halten euch auf dem Laufenden!

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